KALKKIES UND RECYCLING

Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes berei­ten wir mine­ra­li­sche Materialien wie Beton, Ziegel, Kalksandsteine, Mörtel und Fliesen etc. aus Abbruchmaßnahmen und sons­ti­gen Bautätigkeiten auf und verrin­gern so die entsor­gungs­be­dürf­ti­gen Abfallmengen.

WAS SIND ÜBERHAUPT RECYCLING-BAUSTOFFE?

Recycling-​Baustoffe sind erst­klas­si­ge Baustoffe aus zwei­ter Hand.
Bauschutt ist das Rohmaterial für Recycling-​Baustoffe. Er besteht aus Beton, Kalkstein, Ziegel und Sand. Diese mine­ra­li­schen Materialien sind viel zu wert­voll für die Entsorgung auf einer Deponie. Sie sind hervor­ra­gend geeig­net für die Aufbereitung zu einem neuen Recycling-​Baustoff. Durch Brechen, Sieben und Sortieren wird das Material in diver­se Körnungen aufge­teilt, vom groben bis zum feins­ten Material..

WO HABEN SICH RECYCLING-​BAUSTOFFE BEREITS BEWÄHRT?

Recycling-​Baustoffe werden vor allem im Erd‑, Straßen- und Wegebau eingesetzt:

  • Straßenunterbau
  • Lärmschutzwälle
  • Auffüllungen
  • Pflasterbettungen
  • Baustellenzufahrten
  • Bodenaustausch
  • Gabionen
SIND RECYCLING-​BAUSTOFFE DAS RICHTIGE FÜR SIE?

Ihr Vorteil beim Einsatz von Recycling-​Baustoffen: Geld sparen, Qualität sichern, Umwelt scho­nen, denn Recycling-Baustoffe…..

  • sind in der Regel deut­lich kosten­güns­ti­ger als Naturmaterial.
  • sind hoch­wer­ti­ge Produkte nach einheit­li­chen Qualitätsstandards.
  • sind sehr gut verdicht­bar und bieten hohe Standfestigkeit.
BAUSCHUTTANNAHME

Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes berei­ten wir mine­ra­li­sche Materialien wie Beton, Ziegel, Kalksandsteine, Mörtel und Fliesen etc. aus Abbruchmaßnahmen und sons­ti­gen Bautätigkeiten auf und verrin­gern so die entsor­gungs­be­dürf­ti­gen Abfallmengen.

MATERIALIEN, DIE BEI UNS VERARBEITET WERDEN:
  • Ziegel
  • Kalkstein
  • Beton
  • Asphalt
MATERIALIEN, DIE NICHT ANGENOMMEN WERDEN:
  • Teeraufbruch
  • Gussasphalt
  • asbest­hal­ti­ge Stoffe
  • Heraklit
  • Regibsplatten
  • konta­mi­nier­tes Material
  • Glaswolle
  • Kaminschutt

Das Abbruchgut darf nicht mit Holz, Folien, Kunststoffen, Styropor, Restmüll, Farben und sons­ti­gen orga­ni­schen und anor­ga­ni­schen Stoffen verun­rei­nigt sein.

WENDE ERDBAUSO GEHT DAS!